Geschäftsführung

Die Geschäftsführung setzt sich aus fünf Gemeindevertretern zusammen. Sie konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums und des Vizepräsidiums selber.

Die Geschäftsführung ist zuständig für:

  1. den Vollzug der Beschlüsse aus diesem Vertrag; 
  2. die Verhandlungen mit dem Leistungserbringer; 
  3. die Vertretung der Gesellschaft bzw. der Vertragsgemeinden nach aussen; 
  4. das Stellen von Anträgen an die Gesellschafterversammlung; 
  5. die Verwaltung der Fonds mit jährlicher Berichterstattung an die Gesellschafterversammlung.