Geschäftsführung
Die Geschäftsführung setzt sich aus fünf Gemeindevertretern zusammen. Sie konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums und des Vizepräsidiums selber.
Die Geschäftsführung ist zuständig für:
- den Vollzug der Beschlüsse aus diesem Vertrag;
- die Verhandlungen mit dem Leistungserbringer;
- die Vertretung der Gesellschaft bzw. der Vertragsgemeinden nach aussen;
- das Stellen von Anträgen an die Gesellschafterversammlung;
- die Verwaltung der Fonds mit jährlicher Berichterstattung an die Gesellschafterversammlung.