Gesellschaft der Gemeinden des Bezirk Andelfingen

ist öffentlich-rechtlicher Natur und begründet unter dem Namen "Gesellschaft zur zentralen Organisation von Dienstleistungen der Gemeinden des Bezirkes Andelfingen" (Gesellschaft der Gemeinden) eine einfache öffentlich-rechtliche Gesellschaft, auf welche die Bestimmungen von Art. 530 ff. OR als kantonales öffentliches Recht Anwendung finden, sofern der Vertrag keine anderslautende Regelung enthält. Art. 3 Zweck/ Angebotsergänzung.

Dieser Vertrag bezweckt die Zusammenarbeit und die Koordination der Dienstleistungen in den Bereichen:

a) Mandatsführung KESR,
b) Sozialdienst für Erwachsene,
c) Suchtberatung,
d) Suchtprävention,
e) Jugendarbeit